Arbeitsrecht
Arbeitsverhältnisse enden entweder durch eine einvernehmliche Aufhebung (Auflösungsvertrag - Vorsicht: hierbei drohen erhebliche sozialversicherungs- rechtliche Nachteile, wie z.B. Sperrzeiten) oder durch Kündigung. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer aber nicht akzeptiert werden.
Häufg ist eine Kündigung (betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt) rechtsunwirksam. Ob dies der Fall ist, kann nur vor dem Arbeitsgericht abschließend geklärt werden. Hierzu ist es notwendig, innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht zu erheben.
Sollten Sie also eine Kündigung erhalten haben und rechtliche Schritte hiergegen prüfen lassen wollen, ist in der Regel Eile geboten. Bei mir erhalten Sie deswegen notfalls auch einen sehr kurzfristigen Beratungstermin.
Ich beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie leitende Angestellte in allen Konfliktsituationen mit dem Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich.
Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern bei allen Streitfragen im Anstellungsverhältnis.
Im Kollektiven Arbeitsrecht bin ich auf die Vertretung von Betriebsräten und Gewerkschaften spezialisiert.
Meine Kanzlei ist seid ihrer Gründung im wesentlichen mit Arbeitsrecht (und den angrenzenden Rechtsgebieten) aktiv. Aufgrund dieser Spezialisierung und dieser Erfahrungswerte bin ich mit sämtlichen Konflikten im Arbeitsleben vertraut und in der Lage diese professionell für Sie zu lösen.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte auf dem Gebiet Arbeitsrecht sind:
- betriebsbedingte Kündigung (z.B. wg. Betriebsänderung, Wegfall des Arbeitsplatzes)
- personenbedingte Kündigung (z.B. wg. Krankheit)
- verhaltensbedingte Kündigung (z.B. Zuspätkommen oder Fehler bei der Arbeitsleistung)
- Aufhebungsvertrag (einvernehmliche Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung)
- Arbeitszeugnisse und Zeugnisänderungen
- Lohn- und Gehaltsforderungen
- Abmahnungen
- Mobbing
- etc.
Wenn Sie Fragen zu einem dieser Themen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich berate und vertrete Sie gerne.