Erstberatung
Im Rahmen der Erstberatung zur Klärung rechtlicher Fragen und erster Lösungsansätze entsteht eine durch das RVG geregelte Erstberatungsgebühr. Für eine Erstberatung fallen max. 190,00€ zuzüglich MwSt. an.
Werde ich im Anschluss an die Erstberatung durch Sie mandatiert, wird die Gebühr selbstverständlich angerechnet.
Rechtsanwaltsvergütungsesetz(RVG)
Das Honorar des Rechtsanwalts hängt vom Gegenstands-bzw. Streitwert ab:
Das ist der Betrag,der außergerichtlich oder in einem Prozess eingefordert wird. Im arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzverfahren ist das der Betrag des 3fachen Brutomonatseinkommens. Ferner bemisst sich der Streitwert nach
dem Umfang der Tätigkeit. Das RVG regelt die jeweilige Gebührenhöhe ebenso die Anzahl der Gebühren, die der Anwalt für welche Tätigkeit verlangen darf.
Außergerichtlich
kann der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit eine Mittelgebühr verlangen, die sich wie folgt berechnet:
- Geschäftsgebühr 1,5 Gebühren
Diese Gebühr fällt nur einmal an, unabhängig von der Anzahl der Schreiben oder Telefonate
- Einigungsgebühr 1,5 Gebühren
Bei aussergerichtlicher Einigung fällt diese zusätzlich an
Gerichtlich 1. Instanz
- Verfahrensgebühr Bei Klageerhebung 1,3 Gebühren
Diese Gebühr fällt unabhängig vom Aufwand einmalig an. Ist dem Gerichtsverfahren eine
außergerichtlich Tätigkeit vorangegangen, so erfolgt entsprechend den Vorschriftender RVG
eine Teilanrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr.
- Termingebühr 1,2 Gebühren
Teilnahme an der mündlichen Verhandlung. Diese Gebühr fällt einmal an,
unabhäng von der Anzahl an Gerichtsterminen.
- Einigungsgebühr 1,0 Gebühren
Bei Erziehlung eines Vergleiches vor Gericht.
Gerichtlich in der 2. Instanz
- Verfahrensgebühr 1,6 Gebühren
- Termingebühr 1,2 Gebühren
- Einigungsgebühr 1,3 Gebühren
Hinzu kommen eine Auslagenpauschale von höchstens 20€, die gesetzliche MwSt. und Reisekosten.